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Die Herbergeordnung

1.

Das Recht zum Aufenthalt in den Jugendherbergen steht der Schuljugend, den Studenten den Lehrern , den Erziehern und den Mitgliedern der Polnischen Gesellschaft der Jugendherbergen (Polskiego Towarzystwa Schronisk Mlodzieżowych), sowie den Ausländern zu .Auch andere Personen können in der Jugendherberge übernachten wenn es nur freie Übernachtungplätze gibt, unter Bedingung , daß sie die geltende Jugendherbergeordnung beachten werden.

2.

Die turistischen Gruppen bestehende aus wenigstens 5 Personen legen einen Monat vor der Ankunft die Bestellung ab , in der sie die Vor- und Zuname des Gruppeleiters , die Anzahl und das Geschlecht der Teilnehmer, den Namen und die Anschrift des Organisators, die Aufenthaltszeit , den Tag und die Uhrzeit der Ankunft angeben. Nach der Erteilung der Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Termin (innerhalb 10 Tage von der Bestellung), bezahlt der Gruppeleiter die Vorschussgebühr in der Höhe von 25% der ganzen Bezahlung auf das Bankkonto der Herberge. Die Rückgabe des Vorschusses ( minus Kostenabzug) kann nur nach dem Annullieren der Bestellung aber nicht später als zwei Wochen vor dem geplanten Ankunftstermin geschehen. Die Rückgabe des Vorschusses nach dem Annullieren der Bestellung kürzer als 2 Wochen von der geplanten Ankunft, kann nur von wichtigen dokumentierten Gründen geschehen und der Leiter der Herberge entscheidet ob das bezahlte Geld zurückgegeben wird, im Streitfall wird die Entscheidung durch das Organ, das direkt die Herberge beaufsichtigt, erteilt. Im Fall wenn der Termin der Einzahlung der Vorschuss überschreiten wird, kann der Leiter der Herberge die Bestellung annullieren. Die Bestellungen der Ausflüge sind nach der Reihenfolge der Anmeldungen angenommen und die Priorität haben die Schuljugend- und Studentgruppen .

3.

Individuelle Turisten in den Gruppen ,die aus weniger als 5 Personen bestehen, werden zur Übernachtung direkt in der Herberge empfangen, wenn es nur freie Plätze gibt. Die Personen , die frühere Buchung besitzen , die Schuljugend und Studenten sind prioritiert.

4.

Die Ausflugsgruppen und individuelle Turisten, können auch , wenn es eine solche Möglichkeit gibt, zu einer festgestellten Bezahlung in der Herberge ebenfalls auf einen Tagesaufenthalt bleiben.

5.

Der Hoteltag in der Herberge dauert von 17.00 bis. 10.00 Uhr des nächsten Tages . Die neuen Gäste werden zur Herberge von 17.00 bis zu 21.00 Uhr empfangen. Alle Herbergegäste müssen die Meldungsvorschriften erfüllen. Die Gäste bezahlen für die Übernachtung bei der Registrierung gem. in der Herberge augehangener Preisliste .

6.

Man kann nicht länger als drei aufeinanderfolgende Nächte in der Herberge bleiben. Wenn es aber freie Plätze gibt, kan der Leiter der Herberge auf den längeren Aufenthalt erlauben.

7.

Die Gruppenleiter , Ausflugleiter und andere verpflichtete Erzieher übernachten in der Herberge zusammen mit den Ausflugteilnehmern. Die Gruppe ohne Leiter kann nicht in der Herberge bleiben.

8.

Generell ist die Nachtruhe von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens einzuhalten. Die Turisten, die sehr spät in die Herberge kommen oder sehr früh morgens weggehen, sollen nicht die übrigen Personen stören. Abweichungen von den Nachtruhestunden sind nur in den Ausnahmefällen, mit der Zustimmung der Leier der Herberge möglich .

9.

Von 10.00 bis 17.00 Uhr können in den Schlafräumen ausschließlich diese Personen bleiben, die früher für den Tagesaufenthalt bezahlt haben. Nur während des Unwetters sind Abfälle von diesem Prinzip zulässig und nur in diesen Herbergen, die keinen Tagesraum oder das Speisezimmer besitzen .

10.

Das Alkoholtrinken, die Hasardspiele und das Rauchen sind in der Herberge verboten.

11.

Es ist nicht erlaubt die Tiere zu dem Gebäude der Herberge einzuführen.

12.

Die Mahlzeitvorbereitung kann nur in der Küche stattfinden, nach dem Essen sollen die Räume aufgeräumt werden.

13.

Die Benutzung von Tauchsiedern und dem offenen Feuer ist in der Herberge verboten, gleichwie das Verschieben oder das Verlagern des Möbels in den Schlafzimmern.

14.

Alle Vernichtungen und Beschädigungen der Gegenstände , die das Eigentum der Herberge sind, soll man in der Rezeption anmelden , die die Entschädigungshöhe feststellen wird.

15.

Die Herberge trägt die Verantwortung ausschließlich für die zur Verwahrung abgegebene Wertgegenstände und Geld.

16.

Um die Anmeldung in der Herberge vorzunehmen muß man den gültigen persönlichen Ausweis vorzeigen gem. Gesetz über Bevölkerungsregister und Personalausweise vom 10 April 1974 , mit späteren Änderungen.

17.

Die Herberge führt die Liste der gefundenen Gegenstände.

18.

Die Besuche sollen nur im Freizetraum spätestens bis 22.00 stattfinden.

19.

Jedes Mal Sie das Herbergegebäude verlassen, sollen Sie den Zimmerschlüssel in der Rezeption abgeben.

20.

Der Rezeptionangestellte hat, mit Rücksicht auf Sicherheit, Recht auf Absage die Herberge zwischen 23.00-6.00 Uhr zu öffnen.

21.

Die Herberge trägt keine Verantwortlichkeit für die Gegenstände, die in den Zimmern zurückgelassen werden und für die , vor dem Gebäude geparkten, Autos.

22.

Die Herberge bietet die Vollpension an und leistet andere Dienste für die bestimmte Gebühr.

23.

Die Benutzung von Bettwäsche, die die Herberge für die bestimnmte Gebühr, zur Verfügung stellt, ist Pflicht .
 

 
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